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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PKV Hilfe GmbH (Stand 01.07.2014)

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Dienstleistungsvertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich benannten Versicherungsverträge, für die eine Beratungstätigkeit gewünscht ist.

(2) Es erfolgt keine Verwaltung oder fortlaufende Betreuung von Versicherungsverträgen durch die PKV Hilfe GmbH.

(3) Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung, außer für die/ den gewünschten Versicherungsschutz des Mandanten besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Beratertätigkeit umfasst.

(4) Wünscht der Mandant nach Abschluss des vorliegenden Dienstleistungsvertrages die Beratung zu einem Versicherungsvertrag zusätzlich zu den in Ziffer 2 des Dienstleistungsvertrages festgelegten Verträgen und nimmt die PKV Hilfe GmbH daraufhin eine Beratung gegenüber dem Mandanten vor, erstreckt sich der vorliegende Dienstleistungsvertrag auch auf diese Beratung und den neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

(5) Auch für den Fall des Widerrufs der Dienstleistungsvereinbarung wird der PKV Hilfe GmbH gestattet, bei Versicherer den aktuellen Tarif in Erfahrung zu bringen, insbesondere um herauszufinden, ob eine Umstellung des Tarifs stattgefunden hat.

§ 2 Pflichten des Mandanten

(1) Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat er der PKV Hilfe GmbH
unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben.

(2) Bei der Bearbeitung der Empfehlungsentscheidung kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage anzunehmen.

(3) Der Mandant verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -konzepte der PKV Hilfe GmbH nur mit deren schriftlicher vorheriger Einwilligung an Dritte (z.B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt
die PKV Hilfe GmbH Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung der PKV Hilfe GmbH für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

(4) Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Mandanten zu erfüllen.

(5) Der Mandant ist verpflichtet, der PKV Hilfe GmbH die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über die PKV Hilfe GmbH zu führen.

§ 3 Aufgaben der PKV Hilfe GmbH

(1) Die PKV Hilfe GmbH ermittelt die Mandantenwünsche und Bedürfnisse nach dem ihr vom Mandanten dargelegten Sachverhalt.

(2) Die PKV Hilfe GmbH überprüft die bereits bestehenden Versicherungen im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Verträge, den Versicherungsumfang und die Prämiengestaltung, sofern und soweit
dieses von dem Mandanten gewünscht ist.

(3) Die PKV Hilfe GmbH berät nach fachlichen Kriterien im Rahmen eines sachgemäßen Ermessens, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers (Mandanten) zu erfüllen. Die PKV Hilfe GmbH ist nicht verpflichtet, den günstigsten oder umfassendsten Versicherungsschutz zu empfehlen.

(4) Die PKV Hilfe GmbH berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Die PKV Hilfe GmbH übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von der PKV Hilfe GmbH nicht berücksichtigt.

(5) Der Mandant wird von der PKV Hilfe GmbH auf die üblichen versicherungsvertraglichen Leistungsausschlüsse und einen deshalb nicht allumfassenden Versicherungsschutz hingewiesen.

(6) Die Ergebnisse der Beratung und der Überprüfung werden in einer Ausarbeitung schriftlich festgehalten. Diese schriftliche Ausarbeitung gilt zugleich als Dokumentation der Beratung.

(7) Die PKV Hilfe GmbH erhält ausreichend Zeit, um eine Empfehlung für den Mandanten vorzubereiten. Benötigt der Mandant eine umgehende Empfehlung der PKV Hilfe GmbH, hat er ein sofortiges aktiv werden mit der PKV Hilfe GmbH im Dienstleistungsvertrag schriftlich zu vereinbaren. (8) Die PKV Hilfe GmbH weist den Mandanten auf etwaige Deckungslücken im Versicherungsschutz hin.

(9) Die PKV Hilfe GmbH kann nicht gewährleisten, dass ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos so dann tatsächlich erklärt. Der Mandant wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.

(10) Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der PKV Hilfe GmbH erteilt diese auf Anfrage des Mandanten jederzeit Auskunft zu dem Empfehlungsergebnis.

(11) Die PKV Hilfe GmbH verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Mandanten zu informieren. Erklärungen, die sie im Auftrage ihres Mandanten an die Versicherer weiterleitet, werden dem Mandanten zugerechnet. Darüber hinausgehende Informationen werden an den/ die Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 4 Haftungsbegrenzung/Ausschlüsse

(1) Die Haftung aus der Versicherungsvermittlung trägt ausschließlich der persönlich beratende Vermittler, welcher in der zu erteilenden Erstinformation nach § 11 VersVermV zu benennen war. Er ist selbstständiger Versicherungsvermittler mit eigener Zulassung und kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe der PKV Hilfe GmbH.

(2) Die Haftung der PKV Hilfe GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen für eine Verletzung ihrer Pflichten, mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach §§ 60, 61, 63 VVG, ist auf
die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

(3) Ferner ist die Haftung der PKV Hilfe GmbH für eine Verletzung ihrer gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61, 63 VVG ebenfalls der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt.

(4) Für Vermögensschäden, die dem Mandanten infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet die PKV Hilfe GmbH nicht. Gleiches gilt für entsprechende Verletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe verursacht.

(5) Schadensersatzansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der
Mandant Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

(6) Die in § 4 Abs. 2 – 7 geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung der PKV Hilfe GmbH oder die daraus resultierenden Schadenserstattungsansprüche des Mandanten auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PKV Hilfe GmbH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit beruhen.

(7) Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist der PKV Hilfe GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen nach, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat/haben.

(8) Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet die PKV Hilfe GmbH nicht.

§ 5 Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen die PKV Hilfe GmbH sind nicht abtretbar/übertragbar oder belastbar. Gegen Ansprüche der PKV
Hilfe GmbH kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

§ 6 Erklärungsfiktion

Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch die PKV Hilfe GmbH angezeigt worden sind, wenn der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von der PKV Hilfe GmbH mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

§ 7 Rechtsnachfolge

Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Fall der Vertragsübernahme steht dem Mandanten das Recht zu, sich durch fristlose Kündigung vom Vertrag zu lösen. Die Kündigung hat dabei innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem
Zeitpunkt, in welchem der Mandant Kenntnis von der Vertragsübernahme und der Person des Übernehmenden erlangt hat und er von der PKV Hilfe GmbH oder dem Übernehmenden in Textform über sein nach dem vorliegenden Abschnitt bestehendes Kündigungsrecht belehrt wurde.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein, beziehungsweise werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Augsburg, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder der Mandant seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung.

(3) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Dienstleistungsvertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Außerkraftsetzung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Der vorliegende Vertrag tritt an die Stelle der bisherigen vertraglichen Bestimmungen und Abrede der Parteien und ersetzt diese. Mündliche Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag oder den zukünftig vermittelten Versicherungsprodukten bestehen nicht.

 
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Es gibt sie wirklich – Eine Handvoll privat Krankenversicherter, die für sich schon den optimalen Tarif gefunden haben. Herzlichen Glückwunsch wenn Sie auch dazu gehören!

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Dann zögern Sie nicht und stellen Ihre Anfrage per Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 10 90 20 an.

Sie erhalten Ihr individuelles Angebot und werden auf Wunsch persönlich von den Experten der PKV Hilfe beraten. Und nochmal erwähnt – dieser Service ist für Sie unverbindlich und kostenfrei!

 
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Was sagen unsere Kunden

Wie einfach – Vor Kurzem angefragt und jetzt schon erledigt. Alles prima!

Es wird immer von Beitragserhöhungen und Prämienrückerstattung gesprochen. Dass man von Anfang an sparen kann und weniger Beiträge bei besserer Leistung bezahlt haben mir die Profis von PKV Hilfe gezeigt.

Ich prüfe regelmäßig meine Verträge und war überzeugt, dass ich selbst schon den günstigsten Tarif ausgesucht habe. Mit Ihrer Unterstützung sind es jetzt noch einmal 82 Euro weniger im Monat.

…war ich erst misstrauisch wegen der plakativen Versprechung „Sparen Sie bis zu 40% durchschnittlich – Anfrage unverbindlich und kostenlos“. Jetzt zahle ich anstatt 515,00 Euro monatlich nur noch 332,00 Euro. Beim gleichen Versicherer mit gleichen Leistungen!

…wollte meinen alten Vertrag bei meiner PKV nicht kündigen. Brauchte ich auch nicht – hat alles wunderbar funktioniert.

Ich (32 Jahre, weiblich) bin enttäuscht :) Nach der ersten Rechnung wären 40% möglich – jetzt aber „nur“ 36% gespart – VIELEN DANK, ein solches Super-Ergebnis hätte ich nicht für möglich gehalten.

Nach über zwanzig Jahren beim gleichen Versicherer einen günstigeren Tarif zu bekommen ist schwer. Dann auch noch bessere Konditionen zu erhalten ist fast unmöglich. Es muss also ein Wunder passiert sein (Gerhard, 58)

Hat alles geklappt. Tolle Beratung und schnelle Bearbeitung. Ich habe die PKV Hilfe meinen Freunden und Bekannten empfohlen. Rückmeldungen schicke ich Ihnen gerne zu.

Ich hatte schon mehrfach in den Medien von Vorteilen eines Tarifwechsels gehört und bin aber davon ausgegangen, dass es für mich interessant sein könnte. Jetzt spare ich 220 Euro im Monat

…vor drei Jahren nach meinem Studium in die PKV gewechselt. Dass ich heute nach dieser kurzen Zeit einen wesentlich preiswerteren Tarif bei der gleichen Versicherungsgesellschaft erhalte, habe ich nicht für möglich gehalten.

Die gesetzliche Auflage für die Versicherungen ist ja schon lange gültig. Ich hätte das viel früher machen sollen.

…mit einem Bekannten während eines gemeinsamen Urlaubes darüber gesprochen und ihm nicht wirklich geglaubt. Er hat allerdings diesen Urlaub mit der Ersparnis von über 1.200 Euro pro Jahr finanziert. Das war dann doch sehr überzeugend.

 
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Beitragssenkungen bis zu 50%

Es klingt unglaublich, aber es funktioniert. Unsere Experten arbeiten hier auch nicht mit Zaubertricks sondern konzentrieren sich auf die optimalsten Angebote der Versicherungsgesellschaften und auf den für Sie individuell bestmöglichen Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Unabhängig von Ihrem Alter oder der Versicherungsdauer ist eine monatliche Ersparnis von bis zu 50% durch den Tarifwechsel möglich. Das sind, wie in der Ersparnistabelle für Sie übersichtlich dargestellt, auf ein Jahr gerechnet dann schnell auch mal 2.000 Euro und mehr.